Verbringungskosten

Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Fachwerkstatt zur Lackiererei werden als Verbringungskosten bezeichnet. Dies sind die Versandkosten, die der Werkstatt bei Reparaturen entstehen können.

Wird ein Fahrzeug nach einem Unfall repariert, muss es in der Regel in eine Lackiererei gebracht werden. Hintergrund ist, dass nicht alle Werkstätten oder Karosseriewerkstätten über eine eigene Lackierkabine verfügen. Um die Farbe jedoch fachgerecht auftragen zu können, ist sie notwendig.

In der Schadensmeldung des Versicherers aufgeführte beschädigte Gegenstände oder entsprechende Reparaturkosten. Zu den erstattungsfähigen Posten gehören die Kosten für den Transport des Unfallfahrzeugs etc. Dies geschieht, wenn die Werkstatt das Fahrzeug zum Lackieren zu einem anderen Unternehmen bringen muss.

Versicherungen müssen den Versand bezahlen, in vielen Fällen sogar Scheinrechnungen (d. h. keine tatsächlichen Reparaturen). Maßgebend sind im Einzelfall die örtlichen Gepflogenheiten. Die Versandkosten sind in der Regel einmalig, d.h. die tatsächliche Entfernung ist nicht entscheidend.