82008 Unterhaching
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Als geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalles stehen Ihnen die Gutachterkosten zu. Nach einem Verkehrsunfall muss die Schadenshöhe am Fahrzeug festgestellt werden. Es empfiehlt sich immer, dies mittels Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu tun. Zwar kann der Schadenfall gegenüber der Versicherung durch einreichen eines Kostenvoranschlag oder eines Gutachtens erfolgen. Aus einer Mehrzahl an Gründen ist als geschädigten allerdings ratsam ein Gutachten erstellen zu lassen.
Die Gutachterkosten bei uns 2019 werden nach der BVSK Tabelle abgerechnet nach neuem OLG München Urteil. Die Gutachterkosten erhöhen sich je nach Schadenhöhe. Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert Brutto als Berechnungsgrundlage zu dem Gutachtengrundhonorar gewählt. Zusätzlich entstehen bei uns keine Fahrtkosten bei Schadensgutachten. Es werden die EDV.-Porto.-Telefonkosten inkl. der schreibkosten je Seite und den Angefertigten Lichtbilder der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Bei einer Fehlerspeicherabfrage und eines Totalschadens wird dies zusätzlich auf der Rechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Manche Versicherungen behaupten die Gutachterkosten sind pauschal zu entrichten, dies stimmt nicht und ist ein Eingriff durch die Versicherer in die Preisgestalltung der Gutachter. Bei uns KFZ Gutachter München Silvano Niederreiner werden keine überhöhten Rechnungen ausgestellt.
Dadurch das natürlich ein höherer Schaden gleich mehr Arbeit ergibt steigt das Honorar. Bei fragen können Sie uns gerne Anrufen.
Bei Bagatellschäden bis 750.- EUR (netto) reicht ein Kostenenvoranschlag. Meist versuchen die Versicherer bei höheren Schäden einen Kostenvoranschlag zu fordern. Nach Abschluss des Schadensfalls wird oft behauptet ein Kostenvoranschlag sei unentgeldlich also Kostenlos anzufertigen. Dies ist nicht richtig! Ein Kostenvoranschlag bei uns kostet ohne Anfahrt zwischen 75.- EUR u. 100.- EUR. (Brutto) Kostenvoranschläge sind weniger komplex wie Gutachten. Wir als KFZ Sachverständige können im Vorfeld entscheiden was für Sie besser ist, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder gar ein Gutachten angefertigt werden muss.
Die meisten Geschädigten nach einem Verkehrsunfall wissen erst mal nicht, was Sie jetzt machen müssen. Viele Rufen bereits bei der gegnerischen Versicherung an und erhalten die Info bitte Kostenvoranschlag einreichen. Nun hören die geschädigten von Freunden / Verwandten oder Bekannten ja lass doch ein Gutachten erstellen und sind meist danach Verunsichert. Die häufigsten Fragen die sich ergeben:
Diese 3 Fragen hörten ich sehr oft in meiner beruflichen Laufbahn als KFZ Sachverständiger. Als geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalles stehen Ihnen die Kosten zur Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges zu. In unserem Blogeintrag: Das Trägt die gegnerische Versicherung haben wir alles aufgelistet was Ihnen zusteht.
Sie benötigen ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.
Wir erstellen Ihnen gern eine Kurzbewertung als Bewertungspartner von Classic-Analytics für 150.- EUR Brutto.
Weitergehende Gutachten wie Restaurationsbegleitungsgutachten müssen im Vorfeld besprochen werden, die Preise für solche Gutachten sind individuel und richten sich nach Fahrzeug und dem Aufwand. Wir erstellen für sämtliche Fahrzeuge Oldtimer bzw. Youngtimergutachten.
Auch Motorräder bewerten wir.
Bei Kostenvoranschlägen / Wertgutachten u. Reparaturüberprüfungen berechnen wir eine Anfahrtspauschale in höhe von 20 EUR (Brutto)
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