82008 Unterhaching
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Haftpflichtschäden von KFZ, NfZ, Motorräder & Exoten
Wir machen es unkompliziert und ganz einfach
Wir holen das Maximum für Sie heraus
Wir ermitteln und berechnen die Wertminderung nach einem Unfall
Wie steht es um den Marktwert Ihres Oldtimers? Wir finden es heraus
Wir erstellen für Sie ein verlässlichen Kostenvoranschlag
Im Schadenfall sollte die Regulierung möglichst schnell und reibungslos verlaufen. Mit unseren individuellen KFZ Gutachten helfen wir Ihnen den entstandenen Schaden zu beziffern. Dabei können wir Ihnen Gutachten für folgende Fahrzeugtypen anbieten: PKW, LKW, Motorrad, Roller, Wohnwagen/Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Oldtimer/Youngtimer.
Das Gutachten im Überblick:
– Reparaturkosten
Bei der Reparaturkosten aufstellung wird auf elektorische Datenbanken zurückgegrifen, somit können die jeweiligen Preise
für eine Reparatur nach Herrstellvorgaben zu Erstellung des Gutachtens verwendet werden. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die
aktuellen Stundenverrechnungssätze der Reparaturwerkstatt sowie derren Lackaufschläge u. Ersatzteileaufschläge. Der Reparaturweg u. dessen Dauer
richten sich nach jedem individuellen Schaden und werden vom Sachverständigenunter Berücksichtiung der Herrstellervorgaben festgelegt.
– Wiederbeschaffungswert (Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall)
Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hängt von vielen Faktoren ab. Fahrzeugmodell, Fahrzeugalter, die Laufleistung, Ausstattung und
Umbauten und Vorschäden. Zusätzlich fließt auch der Regionale Markt mit ein.
– Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs)
Restwertermittlung wird durch eine sogenannte Restwertbörse festgelegt. Dort werden die Fahrzeuge angeboten und Fahrzeughändler bieten fürs
Unfallfahrzeug. Das Fahrzeug muss NICHT verkauft werden.
– Wertminderung
Die Werminderung kann auf verschiedenste Berechnungsmodelle ausgerechnet werden. Ein paar wären: BVSK, Hamburger Modell, Ruhrkoph Sahm, Halbgewachs, 13 DVGT
MFM uvm.
– Mietwagenklasse
– Nutzungsausfallentschädigung
Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie zum Gesamtschaden gehören. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei, sondern sichern Sie sich selbst ab. Hier erhalten Sie durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die den tatsächlichen gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug erfassen.
Der Ablauf:
Sie Kontatieren uns.
Wir kommen zu Ihnen oder Sie zu uns.
Zubeginn der Schadensaufnahme wird das Fahrzeug genau Untersucht und Dokumentiert schriftlich wie auch Fotografisch
Fahrzeugdaten:
– Kilometerstand
– Fahrgestellnummer (VIN)
– Hauptuntersuchung
– Reifengrößen inkl. Profiltiefe
– Ausstattungsvarianten
– Sonderzubehör bzw. Fahrzeugumbauten
– Vor.- u. Altschäden
Unfalldaten
– Geschädigter
– Unfallgegner (Fahrer u. Fahrzeughalter)
– Versicherung des Unfallgegner inkl. Schadensnr. falls vorhanden.
– Unfalltag u. Unfallort
– Unfallhergang
– Unfallgegnerkennzeichen
Unfallbedingte Schäden
– zu erneuernde Fahrzeugteile
– zu Instandzusendende Fahrzeugteile
– Lackbeschädigungen
– Prüfarbeiten
– Karrosserievermessungen
– Fahrwerksvermessungen
– uvm.
Alt.- u. Vorschäden
– Unfallfreiheit des Fahrzeuges
– Lackschichtenmessung
Rechtsanwalt (falls vorhanden bzw. benötigt)