1Warum ein Kfz-Gutachten erstellen?
Egal, ob Unfallverursacher oder Opfer, eine kleine Unaufmerksamkeit genügt und schon kann ein Unfall passiert sein. Um die dabei entstehenden Schäden richtig zu bewerten, empfiehlt es sich, ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Damit läuft die Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer reibungslos und ohne Risiken ab. Laien sind meist nicht in der Lage, die Höhe der Kosten für Reparaturen oder eine Wertminderung einzuschätzen. Ein Gutachter prüft die Ansprüche professionell. Dies ist insbesondere bei größeren Sachschäden empfehlenswert. Viele sind nicht direkt ersichtlich und erst bei einer umfassenden Unfallbegutachtung erkennbar. Hinter einem vermeintlich kleinen Kratzer kann sich eine verzogene Karosserie verbergen. Das war nur ein Beispiel, die Liste kann um viele weitere Schäden, die hohe Kosten verursachen, fortgeführt werden. So ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
2Worum handelt es sich bei einem Kfz-Gutachten und was beinhaltet es?
Das Gutachten enthält in einem Protokoll sämtliche wichtige Informationen rund um den Unfall, die beteiligten Fahrzeuge und den entstandenen Gesamtschaden. Hierfür werden aussagekräftige Fotos, Zeichnungen und Teillisten angefertigt. Der Gutachter legt zudem den möglichen Reparaturweg dar, aus dem sich die Kosten ergeben. Das Kfz-Gutachten nennt den Wiederbeschaffungswert, bei dem es sich um den Fahrzeugwert vor dem Unfall handelt. Der Fachmann ermittelt die Minderung des Fahrzeugs aufgrund des Unfalls, den Restwert und die Ausfallzeit. Letztere ist hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung entscheidend. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erkennt das der Gutachter ebenso.
3Wer kommt für die Kosten für das Kfz-Gutachten auf?
Die Feststellung der Schadenshöhe kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen, zum Beispiel in der Form eines Kostenvoranschlags oder Auto Kfz-Gutachtens. Bei Bagatellschäden, deren Höhe die Versicherer individuell festlegen, ist Letzteres nicht zwingend notwendig. Wird sie überschritten, beauftragen sie meist einen Sachverständigen. Geschädigte haben grundsätzlich das Recht, sich für einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu entscheiden. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung, bei einem unverschuldeten Unfall. Es sollte immer bedacht werden, dass der Gutachter der Gegnerversicherung in dessen Sinne arbeitet und versuchen wird, den Schaden möglichst gering zu halten.
4Gibt es am Fahrzeug Vorschäden?
Diese werden ebenfalls dokumentiert. Weiterhin wird die durch den Unfall entstandene Wertminderung angegeben. Auch der Restwert und der Wert der Wiederbeschaffung sind Teil des Unfallgutachtens. Dies ist insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden essenziell. Um diesen festzustellen, werden Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von erforderlichen Reparaturen getroffen. Ebenso ist der Nutzungsausfall des Fahrzeugs einzuschätzen. Hiervon kann die Nutzung eines Mietwagens, aber auch eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung abhängig sein. Mit dem Unfallgutachten lassen sich Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
5Warum ein KFZ-Gutachten immer von Vorteil ist ?
Nach einem Verkehrsunfall taucht meist die Frage auf, wer schuld gewesen ist. Nicht immer lässt sie sich so einfach beantworten. Doch damit geht ein hohes finanzielles Risiko einher. Des Weiteren sind viele Schäden auf den ersten Blick nur schwer oder gar nicht ersichtlich. Ein kompetentes Unfallgutachten ist für das Versicherungsunternehmen zur Schadensabwicklung relevant, denn es erleichtert sie und jegliche Korrespondenz erheblich. Die Art und Höhe den Schaden exakt zu dokumentieren, kann jedoch auch noch nach Jahren wichtig sein, denn das Gutachten erfasst entscheidende Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Restwert. Das Kfz-Gutachten ist für die Regulierung vor allem angebracht, wenn der Schaden deutlich größer ausfällt. Geschädigte können einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten. Das Kfz-Gutachten empfiehlt sich nicht nur nach einem Unfall, sondern ebenso für eine Fahrzeugbewertung in der Form eines Wertgutachtens.
6Was tun bei bereits vorhandenen Schäden?
Mit einem Kfz-Gutachten werden außerdem Streitigkeiten über die genaue Schadenssumme vermieden. Nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten, da Unfallopfer versuchen, ältere Schäden über die gegnerische Versicherung abzuwickeln. Dieses Risiko wird mit einem Sachverständigen verhindert. Ohne Kfz-Gutachten kann niemand sicher sein, dass sie einem nicht zur Last gelegt werden. Der Sachverständige listet sie separat auf, denn sie spielen in Bezug auf den Wert des Fahrzeugs eine wichtige Rolle.
7Ein Kfz-Gutachten - was ist darunter zu verstehen?
Die meisten Kfz-Gutachten werden nach einem Unfall entweder vom Eigentümer oder einer Versicherung in Auftrag gegeben. Angefertigt werden sie von zertifizierten Kfz-Sachverständigen. In einem Protokoll fassen diese sämtliche Werte des Fahrzeugs in Listen und Texten zusammen. Sie legen Fotos sowie Zeichnungen bei und dokumentieren auf diese Weise aus Unfällen und anderen Vorkommnissen entstandene Schäden. Außerdem bestimmen sie den Zeitwert des Fahrzeugs bzw. geben einen möglichen Reparaturweg vor. Entsprechend des Arbeits- und Materialaufwandes berechnen sie gleichzeitig die Reparaturkosten. Darüber hinaus können sich Fahrzeugbesitzer auch Wertgutachten für Gebraucht- und Oldtimerfahrzeuge anfertigen lassen. Wichtig sind solche Gutachten beispielsweise für einen An- oder Verkauf bzw. die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges.
8Kann ich mir den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Sind Sie Geschädigter im Rahmen eines Haftpflichtschadens, haben sie das Recht auf freie Wahl des Gutachters. Das heißt, ein anderer muss Ihrem Fahrzeug schuldhaft einen Schaden zugefügt haben. Auch wenn Sie eine Teilschuld trifft, brauchen Sie keinen fremden Sachverständigen zu akzeptieren. Suchen Sie sich in solchen Fällen immer einen unabhängigen Experten aus. Er wird auf Ihrer Seite stehen, also keinesfalls im Sinne der Gegenseite arbeiten. Dasselbe Recht der freien Wahl haben Sie bei Wertgutachten für Gebraucht- und Oldtimerfahrzeuge. Anders dagegen, wenn Sie die Voll- oder Teilkasko in Anspruch nehmen. Hier müssen Sie mit dem von Ihrer Versicherung angefertigten Kfz-Gutachten vorliebnehmen.
9Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?
Ein Schadensgutachten umfasst im Durchschnitt 15 bis 20 DIN-A4-Seiten. Sind die Beschädigungen umfangreicher oder handelt es sich um ein spezielles Oldtimergutachten, können es auch mehr werden. Grundsätzlich verfasst der Sachverständige sein Gutachten in Teilen nach festgelegtem Muster. Als erstes listet er in der Zusammenfassung sowie der sogenannten Nationale die Fahrzeugdaten, die entstandenen Schäden und Vorschäden auf. Dem folgt eine detaillierte Beschreibung des Schadenumfanges und danach eine Schadenkalkulation. Am Schluss fügt der Gutachter Übersichts- sowie Detailfotos, gegebenenfalls Skizzen und anderes hinzu. Außerdem enthält das Kfz-Gutachten Angaben über den Zeit- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
10Ist ein Kfz-Gutachten immer sinnvoll?
Nein, nicht in jedem Fall. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, reicht ein Kostenvoranschlag. Doch wer weiß schon, wie groß der Schaden wirklich ist? Manchmal wird aus einer Mücke plötzlich ein Elefant, schaut sich die Werkstatt das Fahrzeug genauer an. Spätestens jetzt müssen Sie einen Sachverständigen beauftragen. Er fertigt Ihnen eine exakte Dokumentation, die auch in einem Gerichtsverfahren Bestand hat. Ebenso bestimmt der Fachmann Wertminderungen, Rest- und Wiederbeschaffungswerte, welche die generische Versicherung zu begleichen hat.
11Kann ich ein Kfz-Gutachten anfechten?
Ja, grundsätzlich können Sie ein Kfz-Gutachten anfechten. Ob es allerdings Sinn macht, ist fraglich. Sie haben in diesem Fall nämlich nachzuweisen, dass das vorliegende Gutachten Fehler enthält. Meistens müssen Sie dazu ein Gegengutachten in Auftrag geben. Derartige Vorgänge landen in der Regel vor Gericht. Dieses entscheidet, welche der Expertisen Grundlage der Schadenregulierung bildet. Es wäre möglich, Sie bleiben dadurch auf den Kosten Ihres Gegengutachtens sitzen.
In solch eine Lage können sie beispielsweise kommen, wenn Sie:
1. Im Falle eines Haftpflichtschadens statt eines Freien den Gutachter des Schadensverursachers annehmen. Oder 2. im Falle eines Kaskoschadens der Sachverständige Ihrer eigenen Versicherung die Entschädigungssumme niedrig halten will. Bevor Sie aber scharf schießen, sollten Sie in beiden Fällen zuerst eine Nachbesserung einfordern.
12Darf die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung verlangen?
Genau wie Sie ein Gutachten anfechten können, darf das auch die Versicherung des Schadenverursachers. Sie kann eine Nachbesichtigung verlangen. Allerdings muss sie dieses Vorhaben faktenbasiert rechtfertigen. Tut sie das nicht und liegt kein richterlicher Beschluss vor, können Sie das Ansinnen ablehnen. Das jedoch kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Deshalb der Tipp: Lehnen Sie eine Nachbesichtigung zunächst ab und fordern eine fundierte Begründung. Erst wenn diese geliefert wird, stimmen Sie zu. Geben Sie aber ihrem Gutachter Bescheid. Er sollte beim Nachbesichtigungstermin dabei sein und seine Arbeit verteidigen. Die Kosten hierfür übernimmt ebenfalls die Gegenseite.
13Welche Angaben und Dokumente werden für ein Kfz-Gutachten benötigt?
Damit das Kfz-Gutachten reibungslos erstellt werden kann, sollten Sie alle fahrzeugrelevanten Angaben bereithalten. Der Sachverständige benötigt:
- den Fahrzeugschein,
- das Serviceheft,
- Rechnungen von durchgeführten Reparaturen (inkl. Altschäden),
- Nachweise von Umbauten und Nachrüstungen.
Sollte es sich um ein Unfall- bzw. Schadensgutachten handeln, halten Sie zusätzlich bereit:
- den Unfallbericht mit Skizze,
- Angaben über den Unfallgegner (Name, Fahrzeug, Kennzeichen),
- Anschrift der gegnerischen Versicherung,
- wenn vorhanden den Kontakt zum eigenen Rechtsanwalt.
14Wie wird ein Kfz-Gutachten erstellt?
Um ein qualifiziertes Kfz-Gutachten zu erstellen, suchen Sie sich zunächst einen (freien) zertifizierten Sachverständigen. Mit ihm vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Mit fahrbereitem Fahrzeug nehmen Sie diesen am besten beim Gutachter, ansonsten zu Hause oder in Ihrer Werkstatt wahr. Wenn möglich, sollten Sie am Tag der Besichtigung anwesend sein. Wenn nicht, übergeben Sie Schlüssel und Dokumente einer Person Ihres Vertrauens oder gegebenenfalls dem Werkstattmeister. Im ersten Schritt wird der Sachverständige dann ihr Fahrzeug in Augenschein nehmen. Er macht sich Notizen, fertigt Fotos sowie Skizzen an und trägt alles in sein Büro. Dort wird er im zweiten Schritt das Gutachten erstellen und es nach Fertigstellung an Sie schicken. Handelt es sich um ein Schadensgutachten, gehen weitere Ausfertigungen an die gegnerische Versicherung und, soweit beauftragt an Ihren Rechtsanwalt.
15Gibt es Kfz-Gutachten zur Kreditabsicherung?
Ja, auch solche Gutachten sind möglich. Im Grunde handelt es sich hierbei um ein Wertgutachten. Der Sachverständige besichtigt entweder Ihr eigenes bzw. ein Fahrzeug, das Sie erwerben möchten. Dabei ermittelt er dessen Verkaufs- oder Zeitwert. Dieses Kfz-Gutachten können sie für sich selbst oder zur Vorlage an das Finanzamt und ein Kreditinstitut verwenden.