Mit dem Unfallgutachten eine vollständige Entschädigung erzielen

Jedes Jahr passieren in Deutschland mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle. Auch, wenn es meisten bei einem Blechschaden bleibt, dann sorgt die anschließende Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung für Kopfzerbrechen. Wenn Sie als Geschädigter einen Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen möchten, dann benötigen Sie dafür ein Unfallgutachten.

Hierin werden nicht nur der Schaden sowie die daraus resultierenden Reparaturkosten festgestellt, sondern auch wichtige Details zum Unfallhergang. Im Zweifel können Sie vor Gericht damit Ihre Unschuld beweisen. Außerdem werden Sie nicht nur für den entstandenen Unfallschaden, sondern auch für die Wertminderung und den Nutzungsausfall entschädigt. Es lohnt sich also, wenn Sie das Unfallgutachten bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag geben. Denn nur so werden Sie für den Schaden an Ihrem Fahrzeug ausreichend entschädigt.


Ein Kasko Gutachten für eigene Schäden

Anders sieht es aus, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht wurde. Dann ist kein Unfallgutachten notwendig, sondern ein Kasko Gutachten. Sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auch gegen Schäden durch Eigenverschulden oder Vandalismus versichert. In diesem Fall wird ein Sachverständiger das Kaskogutachten anfertigen, damit Sie den Schaden von der Vollkaskoversicherung erstattet bekommen.

Lediglich Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind, bleiben von der Schadensregulierung in der Regel ausgeschlossen. Sie können den Gutachter auch beauftragen, wenn es sich um einen Schadensfall für die Teilkaskoversicherung handelt. Hierunter fallen alle Schäden, die Sie nicht selbst zu verschulden haben, beispielsweise Hagelschäden, Diebstahl, Steinschlag oder auch Fahrzeugbrände. Das Kaskogutachten wird Sie von jeglicher Schuld freisprechen, sodass einer problemlosen Schadensabwicklung mit der Kaskoversicherung nichts im Wege steht.


Schneller Service aus professioneller Hand

Vertrauen Sie bei der Erstellung des Gutachtens, egal ob Unfallgutachten oder Kaskogutachten, auf die Expertise eines unabhängigen Sachverständigen. Die Versicherung wird Ihnen in der Regel einen Gutachter empfehlen, den Sie allerdings nicht akzeptieren müssen - und auch gar nicht sollten! Der Sachverständige arbeitet im Regelfall mit der Versicherung zusammen, sodass er den entstandenen Schaden möglichst gering einschätzen wird.

Das spart dem Unternehmen unnötige Kosten, kann allerdings dazu führen, dass Sie gar nicht ausreichend entschädigt werden und auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der das Unfall oder Kasko Gutachten für Sie erstellt. Die Kosten dafür sind nicht von Ihnen selbst zu tragen, sondern von der Versicherung zu übernehmen. Aus diesem Grund sollten Sie den schnellen Service aus professioneller Hand nutzen.


Keine Schadensregulierung ohne Gutachten

Bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden, die eine Schadenshöhe von etwas 750 Euro nicht überschreiten, ist in der Regel der Kostenvorschlag ausreichend. Dennoch sagen wir: Keine Schadensabwicklung ohne Gutachten! Ein Kostenvoranschlag umfasst lediglich die Kosten für eine mögliche Reparatur des Unfallschadens, aber keine Wertminderung oder den Nutzungsausfall.

Sie erzielen eine höhere vollständige Entschädigung, wenn Sie bei allen Schäden ein Unfallgutachten oder ein Kaskogutachten anfertigen lassen. Die Kosten dafür sind von der Versicherung zu übernehmen, auch wenn Sie sich freiwillig dafür entscheiden. Sie benötigen eine kompetente Beratung über Ihre Möglichkeiten oder sogar direkt einen unabhängigen Experten für die Erstellung des Gutachtens? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können. Zögern Sie nicht, uns zu benachrichtigen.