Schadensarten

Der Kfz-Gutachter begutachtet im Auftrag von Privatpersonen oder Versicherungen verschiedene Schäden an Kraftfahrzeugen. Die Schäden werden in unterschiedliche Schadensarten eingeteilt und nach einer fachkundigen Begutachtung in einem Gutachten festgehalten. Die festgestellte Schadenshöhe kann dabei zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt abweichen, weil sich das Gutachten nicht alleine auf die sichtbaren Schäden beschränkt. Gutachter teilen Unfallschäden in die folgenden Schadensarten ein.


Ein nicht ausgebesserter Bagatellschaden kann den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs mindern

Bei kleineren Verkehrsunfällen kommt es an den Kraftfahrzeugen oftmals zu sogenannten Bagatellschaden. Bei diesen Schäden handelt es sich, wie es die Bezeichnung vermuten lässt, um kleinere Schäden bis zu einer Summe von etwa 750 Euro. Zu diesen Bagatellschäden zählen zum Beispiel Lackschäden oder auch Parkschäden im Heck-, Front- oder Seitenbereich. Da auch kleinere Schäden an einem Fahrzeug den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs mindern, sollten sie unbedingt ausgebessert werden.

Bei Lackschäden auf der Außenhaut besteht zudem die Möglichkeit, dass sich an der beschädigten Stelle Rost bildet. Der Schaden muss möglicherweise mit aufwendigen Schleif-, Spachtel- und Lackierarbeiten ausgebessert werden. Ein Bagatellschaden ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht auch bei einem Bagatellschaden Fahrerflucht.


Ein Front- oder Heckschaden ist nach einem Unfall oft nicht sichtbar

Ein Front- oder Heckschaden entsteht bei Kraftfahrzeugen in der Regel bei Auffahrunfällen. Auch beim Ein- und Ausparken ist eine Beschädigung des Front- oder Heckbereichs von Fahrzeugen möglich. Ein Auffahrunfall hinterlässt besonders bei niedrigeren Geschwindigkeiten in vielen Fällen keine sichtbaren Schäden.

Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb können Teile des Motors oder des Antriebs beschädigt sein. Auch der Rahmen oder die Karosserie eines Fahrzeugs können bei einem Auffahrunfall verzogen werden. Ein Laie kann diese Schäden nur schwer einschätzen oder sie fallen beim Fahren erst im Nachhinein auf. Findet direkt nach einem Unfall keine Begutachtung durch einen Kfz-Gutachter statt, ist es in vielen Fällen sehr schwer, einen Front- oder Heckschaden am Fahrzeug nachträglich geltend zu machen.


Schäden durch Hagelschlag können in Extremfällen ein Sicherheitsrisiko darstellen

Naturphänomene, wie beispielsweise Hagel, Sturm oder Wasser können ebenfalls zu Schäden an einem Kraftfahrzeug führen. Größere Hagelkörner verursachen auf dem Dach, auf der Motorhaube und auf der Heckklappe kleinere Dellen, die oft nur im Gegenlicht erkennbar sind. Auch ein Glasschaden kann durch Hagelschlag entstehen. Schäden an der Front- oder Heckscheibe stellen ein Sicherheitsrisiko dar, dass auf jeden Fall behoben werden muss.

Ein Hagelschaden wird in der Regel von der Kaskoversicherung übernommen. Die Versicherung wird zur Feststellung des Schadens normalerweise auch den Kfz-Gutachter beauftragen. Die Aufgabe des Gutachters ist es, die Schäden durch den Hagelschlag und mögliche Vorschädigungen festzustellen. Wer keine Kaskoversicherung hat, muss Schäden durch Hagel oder Sturm selbst tragen.

Wildschäden oder Marderbisse führen zu schweren Beschädigungen an Kraftfahrzeugen

Wildtiere können Kraftfahrzeugen verschiedene Schäden zufügen, die sogar zum Totalschaden führen können. Rehe, Wildschweine, aber auch Füchse, die auf Bundes- oder Landstraßen die Fahrbahn kreuzen, verursachen oftmals schwere Unfälle. Wie hoch diese Schäden sind, kann in der Regel nur ein Kfz-Gutachter genau feststellen.

Wildschäden sind allerdings nicht nur auf dem Land möglich. Marderbisse können das Fahrzeug in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen in der Stadt ebenfalls schwer beschädigen. Teure Beschädigungen an der Elektronik oder an Katalysatoren können die Folge sein. Damit die Kaskoversicherung zahlt, sollte der Schaden durch einen Gutachter bestätigt werden.