Wie lange dauert ein KFZ Gutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Unfallopfer auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen bleiben, etwa im Hinblick auf die Wertminderung des Unfallwagens, wenn nicht die richtigen Schritte unternommen werden. Warum Sie in so einem Fall ein unabhängiges Kfz-Gutachten erstellen lassen sollten und wie lange das dauert, erfahren Sie in diesem Ratgeber.



Warum benötigt man als Geschädigter ein Kfz Gutachten?

Zunächst ist die Schuldfrage entscheidend: Kommt es bei einem Unfall unverschuldet zu einem Schaden, muss die Schadenhöhe bei der Versicherung des Unfallverursachers genau beziffert werden. Für diesen Zweck muss ein Fahrzeuggutachten durchgeführt werden, wenn die vermutliche Schadenhöhe oberhalb der Bagatellschadengrenze von 750 Euro liegt. Mit einem Kfz-Gutachten können Sie also Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.


Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?

Je nach Gutachter kann die Erstellung eines Kfz-Gutachtens einige Tage in Anspruch nehmen. Einige unabhängige Gutachter garantieren jedoch auch ein vollständiges Fahrzeuggutachten innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen. Zunächst muss der Schaden vom Kfz-Sachverständigen aufgenommen und mit Fotos vom Schaden dokumentiert werden. Anschließend erstellt er das Gutachten. Dieses beinhaltet die Kalkulation des Schadens sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Der Kunde erhält dann das fertige Gutachten per Post und meist auch per Email.

Unterscheidung von Haftpflicht- und Kaskoschäden

Anhand des Unfallgutachtens kann die Schuldfrage in den meisten Fällen eindeutig beantwortet werden, so dass Haftpflicht- von Kaskoschäden formal unterschieden werden können: Im Falle eines Eigenverschuldens wird nur die Vollkaskoversicherung für ein eventuelles Kfz-Gutachten aufkommen. Allerdings wird sie dann von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen, um die Schadenhöhe zu ermitteln.

Was lässt sich alles aus einem Kfz-Gutachten ableiten?

Das Schadengutachten beziffert die Höhe der Reparaturkosten. Es wird auch geprüft, ob ein Totalschaden vorliegt: Dies ist der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Ferner lassen sich die Erstattung des merkantilen Minderwertes und weitere Entschädigungszahlungen sowie die Notwendigkeit für einen Mietwagen lassen sich anhand des nach einem Unfall erstellten Kfz-Gutachtens ableiten.

Innerhalb welcher Zeit muss ein Schaden gemeldet werden?

Der Unfallverursacher muss den Schaden innerhalb von 7 Tagen melden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren, dennoch sollten Sie das Kfz-Gutachten möglichst zeitnah nach dem Unfall anfordern, am besten noch am selben Tag des Unfalls.

Wer muss das Kfz-Gutachten bezahlen?

Wenn Sie nachweisen können oder feststeht, dass Sie keine Schuld am Unfall trifft, muss die Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Kfz-Gutachten übernehmen. Eine Kostenbeteiligung mit festgelegter Quote erfolgt nur bei einer Teilschuld. Wichtig zu beachten: Bestehen Sie in dem Fall auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter, den Sie selbst beauftragen. Sollte die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen stellen wollen, müssen Sie dem nicht zustimmen.

Wer sollte die Schadensmeldung einleiten?

Da der Unfallverursacher binnen 7 Tagen eine Schadensmeldung vornehmen muss, wird damit gleichzeitig auch die eigentliche Regulierung des Schadens eingeleitet. Dennoch sollten Sie aber nicht so lange warten, bis sich die Versicherung des Unfallgegners bei Ihnen meldet, um ein Kfz-Gutachten zu erstellen. Noch am Unfallort können Sie mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter Kontakt aufnehmen. Dieser wird Sie hinsichtlich des notwendigen Schadengutachtens beraten und gegebenenfalls anleiten, die notwenigen Beweise zu sichern.