Wertminderung nach einem unverschuldetem Kfz-Unfall!

Entsteht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schaden am eigenen Fahrzeug, hat dies in der Regel immer eine Wertminderung zur Folge. Für den entstandenen Schaden und die Wertminderung kommt die gegnerische Versicherung auf. Zur Feststellung der Wertminderung wird ein Kfz-Sachverständiger beauftragt. Der Sachverständige berechnet anhand verschiedener Methoden und aus seiner Erfahrung heraus den Wert des Fahrzeugs nach der Instandsetzung.


Verborgene Mängel können nach einem Unfall nicht ausgeschlossen werden

Ein Sachverständiger stellt für die Versicherung und auch für den Unfallgeschädigten die technische und die merkantile Wertminderung fest. Ein technischer Minderwert am Fahrzeug liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert wurde und trotzdem nicht alle Schäden technisch einwandfrei beseitigt werden konnten. Auch wenn das Auto nach einer Reparatur wieder wie neu aussieht, können verborgene Mängel nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Wird das Auto zu einem späteren Zeitpunkt verkauft, muss der Besitzer immer angeben, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Da der Besitzer des Fahrzeugs durch diesen Makel an seinem Fahrzeug einen niedrigeren Verkaufspreis erzielen würde, handelt es sich um eine merkantile Wertminderung.


Die technische Wertminderung wird heutzutage nur noch selten angewendet

Sprechen Sachverständige von einer technischen Wertminderung, sind Mängel in der Betriebssicherheit, der Lebensdauer, der Gebrauchsfähigkeit und in der Optik des Fahrzeugs gemeint. Da die modern ausgestatteten Werkstätten heutzutage innovative Reparaturtechniken anwenden, ist in fast allen Fällen von einer Instandsetzung auszugehen, die einwandfrei ist. Die technische Wertminderung wird daher nur noch sehr selten angewandt.

Eine technische Wertminderung liegt dann nur noch vor wenn nach der Reparatur zum Beispiel Schweißnahtspuren, Formabweichungen, Ausbeulspiegel oder Farbunterschiede im Lack vorhanden sind. Diese Wertminderung kann der Sachverständige allerdings erst feststellen, wenn das Fahrzeug repariert wurde.


Die merkantile Wertminderung wird nach drei verschiedenen Methoden berechnet

Die merkantile Wertminderung wird in Fachkreisen oft auch als ideeller oder wirtschaftlicher Minderwert bezeichnet. Dieser Minderwert kommt zustande, weil das Fahrzeug auch nach einer technisch einwandfreien Reparatur als Unfallwagen bezeichnet wird. Der Makel bleibt das gesamte Autoleben bestehen, weil eine Schadensanfälligkeit in der Zukunft nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden kann. Wird das Fahrzeug verkauft, erzielt es normalerweise immer einen geringeren Preis als ein Fahrzeug gleicher Bauart ohne Unfallschaden.

Der Wertverlust für das Kraftfahrzeug wird nach dem Baujahr und nach der Höhe der angefallenen Reparaturkosten berechnet. Die Berechnung findet nach dem Ruhkopf-Sahm-, Bremer- oder Hamburger-Modell statt. Die Formeln zur Berechnung eines Minderwerts stellen allerdings immer nur eine Grundlage dar. Die endgültige Berechnung einer Wertminderung ist letztendlich immer von der weitreichenden Erfahrung eines Kfz-Gutachters abhängig.

Bei manchen Fahrzeugen liegen trotz Unfall keine Wertminderungen vor

Der deutsche Verkehrsgerichtstag gibt seit einiger Zeit Richtlinien vor, nach denen pauschal beurteilt werden kann, ob eine Wertminderung an einem Fahrzeug vorliegt. Eine Wertminderung liegt zum Beispiel nicht vor, wenn es sich um einen sogenannten Einfachschaden handelt. Ein Einfachschaden liegt vor, wenn der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs ohne großen Aufwand wieder hergestellt werden kann. Auch ein Auto, das älter als 5 Jahre ist oder eine Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometer hat, ist von einer Wertminderung ausgeschlossen. Der entstandene Schaden hat bei diesen Fahrzeugen durch die Abnutzung in der Regel keinen Einfluss mehr auf den Wert.