Leasinggutachten

Autoleasing mag auf den ersten Blick einfach erscheinen: Es gibt einen Leasingnehmer, der ein Auto für eine vorher vereinbarte Laufzeit von einem Leasinggeber mietet. Für diese Miete zahlt er monatliche Lizenzgebühren. Am Ende der Vertragslaufzeit gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück. Ist dies nicht vertragsgemäß, muss er für die Wertminderung des Fahrzeugs aufkommen. Ein sogenanntes Leasingrückgabegutachten soll klären, ob eine solche Wertminderung des Fahrzeugs vorliegt. Nachfolgend finden Sie den vollständigen Inhalt des Mietberichts.


Was ist ein Leasing-Rückgabegutachten

Das Leasingrückgabeprotokoll (auch Leasingprotokoll oder Rückgabeprotokoll genannt) gibt Auskunft über den Zustand des geleasten Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit. Sie ist entscheidend für den Wert des Fahrzeugs. Ist dieser niedriger als der vorher berechnete Wert, muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen, also den Leasinggeber bezahlen. Dies ist in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Leasingunternehmens geregelt. Im Falle eines Rechtsstreits ist der Mietbericht laut ADAC jedoch nicht automatisch für das Gericht bindend.

Was beinhaltet in einem Leasinggutachten?

Alle von den Sachverständigen am Fahrzeug festgestellten Schäden und Mängel werden im Mietbericht vermerkt. HINWEIS: Normale Gebrauchsspuren sind keine Schäden. Doch ob ein Kratzer im Lack, eine kleine Delle an einer Tür oder ein Kratzer auf der Innenseite ein Zeichen von Verschleiß oder Beschädigung sind, darüber herrscht oft Uneinigkeit. Aus diesem Grund werden Sachverständige zur Erstellung von Sachverständigengutachten eingesetzt. Dies ist jedoch subjektiv, da es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Katalog von Meldestandards für Mietrenditen gibt.

Daher haben große Prüfinstitute wie der TÜV einen Fahrzeugabnahme-Bewertungskatalog entwickelt. Dieser Katalog enthält alle vom Gutachter während der Arbeiten geprüften Fahrzeugkomponenten. Außerdem wird klar definiert, welche Schäden als laufleistungsähnlich, also Verschleißerscheinungen, bewertet und somit akzeptiert werden. Beispiele hierfür sind Kratzer und Schrammen an der Felge oder eine einzelne kleine Delle (bis zu zwei Zentimeter), ohne dass sich der Lack ablöst. Dagegen definiert der Katalog keine kilometerähnlichen Schäden und wird bei der Beladung des Fahrzeugs nicht anerkannt. Dazu gehören zum Beispiel innere Schäden durch Lackteile wie Brandlöcher oder Farbunterschiede im Lack.

Wer schreibt das Rücknahmegutachten?

Die Beweislast für die Wertminderung eines geleasten Fahrzeugs liegt beim Leasinggeber. Deshalb beauftragte er am Ende der Vertragslaufzeit einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Mietrückgabegutachtens. Dies muss ein neutraler Gutachter sein. In manchen Fällen besteht jedoch aufgrund langjähriger oder gar gegenseitiger Geschäftsbeziehungen keine Objektivität. Dem Mieter steht in diesem Fall ein Widerspruchsrecht gegen die Pfändungsanzeige zu.

An welchem Ort wird ein Leasinggutachten erstellt?

Leasing- oder Rücknahmeberichte werden normalerweise bei oder nach der Rückgabe des Fahrzeugs erstellt. Diese befindet sich in der Regel an dem vom Vermieter angegebenen Ort. Das bedeutet, dass auch Experten vor Ort sind, die das Mietfahrzeug begutachten. Nach Rückgabe des Fahrzeugs kann der Mieter das Fahrzeug nicht mehr nutzen. Deshalb sollten Sie nach Möglichkeit vorher eine Gebrauchtwagen-Inspektion von einem anerkannten Sachverständigen durchführen lassen. Mit einem beauftragten Mietrückgabegutachten erhalten Sie eine weitergehende oder eigene objektive Einschätzung zum Zustand Ihres Fahrzeugs.

Experten empfehlen zudem, das Fahrzeug persönlich im Beisein neutraler Zeugen zu übergeben. Der Mieter stellt sicher, dass alle im Rückgabeprotokoll aufgeführten Schäden und Mängel so genau wie möglich beschrieben sind. Wenn der Mieter mit dem angegebenen Schaden nicht einverstanden ist, muss dies im Bericht vermerkt werden. Zudem sollte eine Rücknahmevereinbarung erst dann unterzeichnet werden, wenn alle Einwände vollständig ausgefüllt und protokolliert sind – ggf. erst nach einer Bedenkzeit und/oder rechtlichen Prüfung.


Welche Dokumente werden für das Leasinggutachten benötigt?

Die Rückgabe des Mietwagens beinhaltet auch die Übergabe aller wichtigen Dokumente. Nachweise über Inspektionen und Hauptuntersuchungen sind besonders wichtig für Vermietungsberichte. Idealerweise weisen Sie nach, dass das Fahrzeug vertragsgemäß repariert wurde. Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Rechnung über durchgeführte Reparaturen mitzubringen, die im Mietrückgabebericht berücksichtigt werden kann.


Wer bezahlt für das Rücknahmegutachten?

Die Kosten für eine Mietrenditebewertung hängen von einer Reihe von Faktoren ab. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Leasinggesellschaften werden die Kosten der Leasingbewertung zu gleichen Teilen von Leasinggeber und Leasingnehmer getragen. Wird der Gutachter jedoch nicht ordnungsgemäß beauftragt oder ist die Bewertung fehlerhaft, endet die Zahlungspflicht des Leasingnehmers. Beauftragt der Mieter selbst ein Bergungsgutachten, trägt der Mieter die Kosten.