Betriebsgefahr

Das operationelle Risiko beschreibt die sogenannte Gefährdungshaftung. Dies gilt unabhängig davon, ob die vom Betrieb des Kraftfahrzeugs ausgehende Gefahr verschuldet ist oder nicht. „Dies ist der Preis für die legale Schaffung von Gefahren durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen.

Diese Haftung aufgrund des sogenannten Betriebsgefahr besteht nur dann, wenn das Verschulden der anderen Unfallbeteiligten sehr überwiegend ist oder auch bei größter Sorgfalt des Unfallverursachers nicht vermieden werden kann (ein unvermeidbares Ereignis). Gesamthaftung. Das heißt, ohne Beweise dafür, dass selbst ein "perfekter" Fahrer einen Unfall nicht sorgfältig vermeiden kann.