Unkostenpauschale

Die Unkostenpauschale ist die Höhe der Entschädigung, die Unfallgeschädigten im Falle eines Haftpflichtschadens als Nebenkosten zusteht. Nach § 287 ZPO sind dies die vorprozessualen Nebenkosten bzw. Auslagen des Klägers. In dieser Pauschale sind notwendige Telefongebühren, Porto und sonstige Gebühren enthalten. Einmalig maximal 25 EUR, keine Zertifizierungsgebühr. Darüber hinaus sind die tatsächlich anfallenden Entgelte der Pauschale anzugeben.

Wie hoch ist die Pauschale nach einem Verkehrsunfall?

Nach aktueller Rechtsprechung wird mit einer Pauschale von 25 Euro gerechnet. Der Preis liegt je nach Region und Gerichtsbarkeit zwischen 15 und 50 Euro. Es gibt Hinweise darauf, dass im Einzelfall höhere Pauschalgebühren durchgesetzt werden können.

Wie bekomme ich als Geschädigter eine einmalige Gebühr?

Sie teilen der Kfz-Versicherung des Schadenverursachers mit, dass Sie die Pauschale von 25 Euro auf das angegebene Konto überweisen möchten. Der Gutachter wird diesen Entschädigungsort automatisch berücksichtigen, wenn Sie sich auf das Gutachterbüro verlassen, um den Schaden zu beheben.

Was beinhaltet diese Unkostenpauschale?

Diese Schadenspauschale beinhaltet Kotens Telefongespräche, Reisen und notwendige Korrespondenz (Porto). Sollten Sie als Unfallgeschädigter weitere Ausgaben haben, müssen Sie diese mit einer Quittung nachweisen, die die genannte Grenze übersteigt.